Fachärztliche, diagnostische Untersuchung von Hals-Nasen-Ohren Beschwerden
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (7.-9. Monat HNO)
Allergenaustestung + Therapie spezifisch für den HNO-Bereich
HNO spezifische Abklärung für Führerschein
Flexible und starre Laryngoskopie
Gewebeentnahme und Beurteilung
Abstrich
Flexible und starre Nasenendoskopie
vordere und hintere Rhinoskopie
Olfaktometrie (Überprüfung des Geruchssinnes)
Allergieabklärung
Ohrmikroskopie
Tonaudiometrie (Diagnose von Mittel- und Innenohrerkrankungen)
Erkennung von Hör- und Sprachstörungen z. B. stottern, lispeln
Tympanometrie
Sprachaudiometrie (Einstellung von Hörgeräten, Überprüfung des Hörvermögens)
Vestibulometrie
KIT/HIT (Kopf Impulstest nach Halmagyi/Curthoys)
Schwindelabklärung
Flexible und starre Nasenendoskopie
vordere und hintere Rhinoskopie
Olfaktometrie (Überprüfung des Geruchssinnes)
Allergieabklärung
Flexible und starre Nasenendoskopie
vordere und hintere Rhinoskopie
Olfaktometrie (Überprüfung des Geruchssinnes)
Allergieabklärung
Operative Therapiemöglichkeiten werden von mir über die Tagesklinik HNO im BKH Reutte angeboten
Derzeit sind folgende ELGA-Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar: ärztliche/pflegerische Entlassungsbriefe sowie teilweise
Radiologie- und Laborbefunde aus Krankenanstalten und Medikationsdaten aus Ordinationen/Gruppenpraxen bzw.
Apotheken. Alle anderen Gesundheitsdaten sind in ELGA nicht verfügbar.
Über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at können Sie auf Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen. Für den Einstieg benötigen Sie eine Bürgerkarte/Handy-Signatur. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle, die Standorte in jedem Bundesland errichtet hat, erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Sie selbst und Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt im Spital können bei Verwendung Ihrer e-card Ihre ELGA verwenden. In Ordinationen und Gruppenpraxen haben Ärztinnen/Ärzte nur auf Ihre Medikationsdaten Zugriff, außer die Ärztin/der Arzt nimmt freiwillig an e-Befund teil. Derzeit verwenden auf Grund der technischen Qualität der e-Befunde allerdings nur wenige Ärztinnen/Ärzte den e-Befund. Jeder Zugriff wird protokolliert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben.
Nein! Das persönliche Gespräch ist nicht ersetzbar.
Durch ELGA werden Medikationsdaten für Sie und Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt einsehbar. ELGA stellt
Ihnen eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung
(„e-Medikationsliste“). Damit wird das Risiko gesenkt, dass Ihnen zukünftig ein falsches Medikament verschrieben wird.
Alle! Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu sperren, zu entsperren, zu löschen bzw. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für die Einsicht in Ihre ELGA zu sperren, zu entsperren oder einfach nur die Zugriffszeit von 28 Tagen zu verkürzen. Für bestimmte Ärztinnen und Ärzte des besonderen Vertrauens kann die Zugriffszeit auch bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen, also sich ganz von ELGA oder einzelnen Arten von ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befund oder e-Medikation) abzumelden. In diesem Fall werden alle davon betroffenen Daten unwiderruflich gelöscht bzw. unzugänglich gemacht. In dieser Zeit werden auch keine neuen ELGA-Gesundheitsdaten aufgenommen. Sie können sich jederzeit wieder anmelden. Alle diese Vorgänge sind im Protokollierungssystem vermerkt. Sie selbst können keine e-Befunde oder Medikationsdaten in ELGA speichern. Ihr Arzt/Ihre Ärztin will Sie optimal behandeln. Informieren Sie ihn/sie bitte, wenn Sie Medikamente einnehmen, die in ELGA nicht eingetragen sind.
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden. Allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann. Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie ELGA-Gesundheitsdaten ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht haben; diese Information müssen Sie gegebenenfalls unaufgefordert geben.
Ja, Sie haben das Recht der Bereitstellung Ihrer im Rahmen der aktuellen Behandlung entstandenen Gesundheitsdaten im Wege von ELGA zu widersprechen (situatives Opt-Out). Sie können dadurch verhindern, dass jene Gesundheitsdaten, die während Ihrer Behandlung/Behandlungsserie entstehen, in Ihre ELGA aufgenommen werden. Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte Ihre Ärztin/Ihren Arzt am Beginn der Behandlung. Dieses situative Opt-Out gilt für die konkrete Behandlung/Behandlungsserie bis auf Widerruf. Wir weisen Sie speziell auf dieses Widerspruchsrecht hin, insbesondere falls bei Ihnen eine psychische Erkrankung behandelt oder eine HIV-Infektion vorliegt, eine genetische Untersuchung, eine Substitutionsbehandlung oder ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
Weitere Informationen bei der ELGA-Serviceline unter
050 124 4411 – werktags von Mo. bis Fr. von 7 Uhr bis 19 Uhr,
auf www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at